Als Selbstverteidigung wird
die Vermeidung und Abwehr von Angriffen auf
die seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen bezeichnet.
Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen, Einnehmen von Gemeinschaftsraum, setzt sich fort über Beleidigungen, Mobbing und körperlichen
Verletzungen reicht
bis zu schwersten Gewaltverbrechen.
Dabei ist jedoch immer die Ausübung von Macht das
Ziel des Täters, der TäterIn.
Die weit überwiegende Anzahl solcher Angriffe wird nicht von Fremden, sondern von Bekannten (Mitschüler, Verwandte, Ehepartner) verübt.
Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man heute auch von Selbstbehauptung.